Was man aus der Versicherungsvermittlung schon lange kennt, nunmehr auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, praktizieren wir schon seit Jahren, auch für den anspruchsvollen Bereich der Baufinanzierungsberatung.
Damit soll ein einheitlicher Qualitätsstandard (Beratungsumfang – und Inhalt betreffend) garantiert werden und sowohl Ihnen, als auch Ihren Kunden das notwenige Gefühl von beiderseitiger Sicherheit vermitteln.
Dieses Protokoll im klassischen Ankreuzverfahren sichert für alle Gesprächsteilnehmer ab, dass keine wesentlichen Informationen vergessen gehen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass der Einsatz dieses hervorragenden Instrumentes für unsere Partnerschaft bindend ist.